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Die Pflegefreistellung kann beansprucht werden, wenn ein Mitglied des eigenen gemeinsamen Haushaltes erkrankt oder die übliche Betreuung des eigenen Kindes ausfällt. Während einer Pflegefreistellung wird das Entgelt des Arbeitnehmers normal fortbezahlt. Weitere Informationen zu diesem Thema bietet die österreichische Arbeiterkammer.
https://kommunal.at/glossar/pflegefreistellung
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