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Sollte es absehbar sein, dass sich eine Person für längere Zeit nicht an ihrem Hauptwohnsitz aufhält, so ist es zu empfehlen bei der Post eine Ortsabwesenheitserklärung zu hinterlegen, damit die Fristen, von beispielsweise RSa-Briefen, nicht schon während der Abwesenheit gelten und erst nach Rückkehr beginnen.
https://kommunal.at/glossar/ortsabwesenheitserklaerung
Gemeindeamt UnternbergAm Dorfplatz 125585 Unternberg
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