Meldeauskünfte

Meldeauskünfte dürfen nicht auf telefonischem Wege übermittelt werden. Die Auskünfte aus dem Melderegister sind mit gewissen Gebühren verbunden:

  • Mündlicher Antrag aus dem ZMR: € 3,-
  • Meldebestätigungen: zusätzliche Bundesgebühr von € 14,30
  • Schriftlicher Antrag: zusätzliche Bundesgebühr von € 14,30