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Einwendungen gegen diesen Beschluss können in der Zeit vom 14. Dezember 2012 bis 28. Dezember 2012 während den für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden beim Gemeindeamt schriftlich oder mündlich eingebracht werden.
Gemeindeamt UnternbergAm Dorfplatz 125585 Unternberg
T: +43 6474 6214-0gemeinde@unternberg.gv.at
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