Am 3. April 2005 findet die Volksbefragung statt. Gemäß § 4 Salzburger Volks-befragungsgesetz sind bei der Volksbefragung diejenigen Personen stimmberechtigt, die bei einer am Tag der Befragung stattfindenden Landtagswahl wahlberechtigt wären, alle Frauen und Männer, die die ös-terreichische Staatsbürgerschaft besitzen, bis zum Ende des Tages der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben. Stimmberechtigte, die am Abstimmungstag nicht in Unternberg sind, können ab sofort bis spätestens am dritten Tag vor dem Abstimmungstag beim Gemeindeamt eine Stimmkarte beantragen. Das bedeutet, dass Stimmberechtigte, die im Besitz einer Stimmkarte sind, ihr Stimmrecht auch außerhalb der Gemeinde ausüben können.
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