Der Salzburger Familienpass 2006 kann ab sofort bei der Gemeinde beantragt werden. 276 Betriebe in Stadt und Land Salzburg bieten in Verbindung mit dem Salzburger Familienpass ermäßigten oder freien Eintritt an.
Wer bekommt den Salzburger Familienpass?
- Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Die im Familienpass eingetragenen Personen müssen mit dem/der AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben.
Ob Ermäßigungen bis zum 18. Geburtstag gewährt werden oder andere Altersgrenzen vorgesehen sind, liegt im Ermessen des Familienpass-Partners. Besondere Regelungen: Auch Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. Auch „Besuchsväter“ oder „Besuchsmütter“ haben diese Möglichkeit, wenn sie das Besuchsrecht nachweisen.
- Die Familie muss den Wohnsitz im Land Salzburg haben.
Wie bekommen Sie den Salzburger Familienpass?
- Sie können sich Ihren Familienpass über Ihre Wohnsitzgemeinde besorgen.
Die Ausstellung des Familienpasses erfolgt für die Familien kostenlos und unbürokratisch beim zuständigen Gemeindeamt.
- Der Familienpass ist nach der Ausstellung drei Jahre gültig. Änderungen in den Voraussetzungen, etwa Wegfall der Familienbeihilfe für ein Kind, müssen Sie bitte beim Wohnsitzgemeindeamt umgehend melden.
- NEU: Kooperation mit den ÖBB
Wenn Sie sich als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eine VORTEILScard Familie der ÖBB ausstellen lassen und im Bundesland Salzburg Ihren Hauptwohnsitz haben, bekommen Sie automatisch einen in die VORTEILScard integrierten Salzburger Familienpass dazu. Die VORTEILScard kostet € 19,90 pro Jahr, der integrierte Familienpass ist natürlich kostenlos. Sie genießen dadurch die Vorteile beider Karten. Zusätzlich erhalten Sie von den ÖBB zur Begrüßung einen Gutscheinfolder.
Wann gibt es eine Ermäßigung?
- Die Ermäßigungen des Salzburger Familienpasses kommen nur dann zum Tragen, wenn mindestens ein Erwachsener (Eltern, Pflegeeltern, Großeltern, Tageseltern) mit einem Kind ein im Familienpass integriertes Freizeitangebot gemeinsam in Anspruch nimmt.
- Sie weisen dem Familienpass-Partner, zB einer in der Broschüre angeführten Schiliftgesellschaft, einem Bad oder Museum den Familienpass vor und erhalten die Ermäßigung.
- Die Familienpass-Partner sind auch durch ein besonderes Logo gekennzeichnet. Die Gewährung der Ermäßigung liegt im Ermessen des jeweiligen Familienpass-Partners.
- Die Preisnachlässe bei den einzelnen Einrichtungen sind unterschiedlich und in der Familienpass-Broschüre angeführt. Die Familienpass-Partner bzw. das Familienreferat des Landes (Tel. 0662/8042-5417) geben Ihnen natürlich gerne darüber hinaus Auskünfte.
Weitere Informationen finden Sie unter Salzburger Familienpass