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Kommunalsteuer 2004

Veröffentlichungsdatum22.03.2005Lesedauer< 1 Minute

Sehr geehrte(r) Abgabenpflichtige(r)!

Wir dürfen Sie daran erinnern, die Kommunalsteuererklärung für das Wirtschaftsjahr 2004 abzugeben.

Gemäß §11 (4) des Kommunalsteuergesetzes 1993 ist für jedes abgelaufene Kalenderjahr bis 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres der Gemeinde eine nach Kalendermonaten aufgegliederte Steuererklärung über die Berechnungsgrundlagen abzugeben.

Sie werden Sie höflich ersucht, die Kommunalsteuererklärung umgehend dem Gemeindeamt nachzureichen sofern dieses noch nicht geschehen ist.

Vielen Dank!

Formular zur Jahreserklärung