E-Government

elektronische Zustellung

Vorschreibungen kommen – wie z.B. von der Handyrechnung gewohnt – per E-Mail und können entweder ausgedruckt oder einfach gespeichert werden. Dafür ist das Einverständnis für diese Art der Zustellung notwendig

Zählerablesung

Sie werden per e-Mail über die bevorstehende Selbstablesung des Zählerstandes informiert. Sie können den neuen Zählerstand direkt über buergerportal.at erfassen. Bei der Erfassung wird der Verbrauch des letzten Ablesezeitraumes als Vergleich angezeigt. Ein manuelles Ausfüllen und Abgeben der Wasserablesekarte ist nicht mehr erforderlich.

  •  wird rechtzeitig vor dem nächsten Ablesetermin wieder aktiviert